Startseite
Wer sind wir
Unsere Preise und Leistungen
News
Jobbörse
Internet-Verkaufsshop...auch das sind wir
Kontakt
Impressum
Gästebuch
Anfahrt


  Der SERVICEPOINT in FULDA                                                                                                                                                                                                                                                                              Inh. Harald Fischer

         Botengänge, Kurierfahrten, Postfachservice, Eilaufträge

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.     Der Servicepoint in Fulda, Inh. Harald Fischer, im Folgenden SPF genannt, befördert eilige Kuriersendungen  und      Sachtransporte. Die Transporte unterliegen dem HGB-Transportrecht. Davon abweichende Regelungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn dem Auftraggeber diese schriftlich von SPF bestätigt werden.

 

2.     Befördert werden können alle Kleinsendungen, die sich für die Beförderung mit dem Fahrrad oder einem Kleinwagen eignen. Beförderungen von Personen, Schmuck, Gefahrgut, hochwertiger Elektronik, Geld und Tieren ist ausgeschlossen.

 

3.     Gegenstand des Transportauftrages ist die Abholung und taggleiche Auslieferung des zu befördernden Gutes an den Empfänger oder an einen empfangsberechtigten Dritten. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger fordert, können alle Sendungen auch an andere Personen ausgehändigt werden, die unter der Empfängeradresse angefordert werden. Sollte eine taggleiche Auslieferung nicht möglich sein, wird die Auslieferung am folgenden Werktag erneut versucht. Sollte der  Auftraggeber auf eine taggleiche Zustellung bestehen, so hat er das auf dem Auftrag zu erwähnen. In diesem Fall erfolgt eine Benachrichtigung ob des Auslieferungshindernisses.

 

4.     Es obliegt dem Auftraggeber, die zu transportierenden Sendungen in einer für den Transport geeigneten Verpackung zu übergeben. Die Sendungen sind rechtzeitig, vollständig und deutlich lesbar zu adressieren und ggf. als besonders zu behandelnde Sendung zu kennzeichnen. Erkennbare Schäden und Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutes durch den Empfänger sofort gegenüber dem Kurier und unverzüglich gegenüber SPF schriftlich anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Annahme des Gutes schriftlich gegenüber SPF anzuzeigen. Allgemeine Vorbehalte wie z.B. „nicht kontrolliert“ oder „unter Vorbehalt“ bei der Annahme durch den Empfänger gelten nicht als Anzeige von Schäden und Fehlmengen. Werden die in diesem Absatz genannten Fristen nicht eingehalten, entfällt jede Haftung von SPF.

 

5.     Die Einhaltung gewisser Liefertermine wird nur geschuldet, wenn dieses ausdrücklich vereinbart wird. Das Beförderungsentgelt richtet sich, wenn es an einer ausdrücklichen Vereinbarung fehlt, nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei Ablieferung des Transportgutes fällig und an den Kurier in bar zu entrichten, soweit nicht bargeldlose Zahlung vereinbart ist. Die Abrechnung erfolgt in der Regel zum 15. sowie zum letzten Kalendertag des Monats. Die Abbuchung der Abrechnungsbeträge erfolgt nach Erhalt der Bankeinzugsermächtigung unaufgefordert, jeweils zum Fälligkeitstermin. Rechnungen sind unverzüglich und ohne Abzug auf das Konto von SPF zu überweisen. Für jede Zahlungsaufforderung ist ein Mahnbetrag von 3,00 Euro zu entrichten.

 

6.     SPF haftet im Rahmen des HGB nur für die ordnungsgemäße Durchführung des Transports. Die Haftung für Verlust, Teilverlust oder Beschädigung von Sendungen zwischen Abholung und Auslieferung, ist nach den Bestimmungen des HGB auf 8,33SZR ca. 10€/Kg beschränkt. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde sind ausgeschlossen. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet. Eine weitergehende Haftung bei Leichtfertigkeit oder vorsätzlicher Schadensverursachung bleibt unberührt.

 

7.     Höhere Gewalt jeder Art (Wetterverhältnisse, Streik, Aussperrung, behördliche Hindernisse, Unruhen, etc.), fehlende oder mangelnde Dokumentation bei der Auftragserteilung bzw. zusätzliche Instruktionen, die den Transportverlauf mittelbar beeinflussen, entbindet SPF von jeder Laufzeitzusage.

 

8.     Der Vermittlungsauftrag unterliegt ausschließlich dem Recht der BRD. Erfüllungsort ist der Sitz von SPF. Für alle sich aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich der Gerichtsstand Fulda vereinbart.

 

9.     Sofern eine dieser Bestimmungen nichtig sein sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige oder unwirksame Bestimmung ist so zu ersetzen, dass der mit ihr beabsichtigte Zweck erreicht wird.

 

10.   Sämtliche Ansprüche gegen SPF oder die von ihm beauftragten Fahrer/innen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in 12 Monaten. Die Verjährungsfrist mit der Fälligkeit des Anspruchs, spätestens mit Ablieferung des Gutes.