KONDITIONEN vom Fahrradverleih auf dieser Seite ganz unten:
Wir sind ein Kuriergeschäft, das schon seit 1997 hier in Fulda ansässig ist. Bekannt sind wir unter dem Namen City-Runner oder Der Servicepoint in Fulda.
Unsere Stärke ist die Schnelligkeit der Zustellung!...und der Preis...und natürlich der Chef...grins
Wir arbeiten mit einer breitgefächerten Fahrzeugflotte...Fahrräder, Motorroller und PKW`s.
- Postfachservice (Wir liefern Ihr Postfach)
- Ausgangspost (Wir holen Ihre frankierte Post u. verbringen sie zur DP AG)
- Kurierfahrten aller Art
- Botengänge aller Art (Einschreiben, Einkäufe, Krankmeldung)
- Einkauf-Service
- Wir übenehmen Festtouren
- Wir ersetzen Ihren Stadtfahrer
- Internetverkauf Ihrer Restposten
- Fahrradverleih für Gäste und Einheimische
Fordern Sie doch unverbindlich ein Angebot für die Dienstleistung an, die Sie für Ihren Betrieb brauchen.
UNSER FAHRRADVERLEIH :
Angebot Fahrradverleih
Sehr geehrte Damen und Herren,
Fahrrad-Verleih in FULDA..........CITY-RUNNER
Wer in Fulda ein Fahrrad leihen möchte, ist bei City-Runner genau richtig. Wir sind in der Heinrichstr. 56, Ecke Petersberger Str. bzw. direkte Nähe zum Bahnhof und im Zentrum von Fulda.
Unsere Saisonzeit: ( 01. April – 30. September ) Montag bis Freitag: Verleih nach vorheriger Terminabsprache Samstag: Verleih nach vorheriger Terminabsprache
Wir verleihen Standardfahrräder mit Gangschaltung.
Falls das Hotel als Besteller auftritt wird keine Kaution fällig.
Falls der Gast den Leihbetrag vorher beim Hotel hinterlegt fällt auch keine Kaution an.
Wenn Sie ankommen... ist Ihr Rad schon da.
Was gibt es schöneres als aus dem Auto gleich aufs Rad. Nutzen Sie unseren Service und bestellen Ihr Urlaubsrad vorab.
LEIHBEDINGUNGEN:
1.Der Mieter erkennt bei Übernahme des Fahrrades an, dass Fahrrad in fahrbereiten, verkehrssicheren Zustand übernommen zu haben.
2. Das Fahrrad ist nicht versichert. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrrad mit dem mitgelieferten Fahrradschloß stets sicher anzuschließen.
2.1. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde, oder durch Diebstahl abhanden gekommen ist.
2.2. Bei einen Unfall ist der Mieter grundsätzlich für den Schaden aufzukommen .
2.2. Bei Diebstahl kommt der Mieter für den Schaden auf ,der dem Vermieter entstanden ist . ( Zeitwert )
3. Wir übernehmen keine Haftung für aus einer Panne resultierende Schäden. 3.1. Mögliche kleine Pannen ( wie z.b. Platten ) sind als üblich zu betrachten.
4. Zu Beginn der Vermietung sind die Vorlage eines Ausweises und die Vorauszahlung der Miete nötig. ( Eine Kaution behält sich der Vermieter vor )
4.1. Fahrrad Rückgabe, Mo-Fr. Ab 19.°°Uhr, oder nach Absprache
5. Sollte in diesen Geschäftsbedingungen eine Regelung nicht rechtsgültig sein , so bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gern zur Verfügung. Bis dahin verbleibe ich